Microsoft Outlook unterstützt die Verwendung von Inline-Kommentaren, um auf Änderungen hinzuweisen, die Sie am Text weitergeleiteter oder beantworteter E-Mails vornehmen. Obwohl diese Funktion standardmäßig deaktiviert ist, wird Ihr Name, wenn sie aktiviert ist, vor dem eingefügten Text in fetter Kursivschrift und in eckigen Klammern dargestellt. Dieses Namens-Tag wird nicht auf Text angewendet, den Sie oben in der Nachricht eingeben, die vor dem Material angezeigt wird, das Sie weiterleiten oder beantworten.
Anweisungen in diesem Artikel gelten für Outlook 2019, 2016, 2013, 2010, 2007; und Outlook für Microsoft 365.
Verhindern, dass Outlook Ihren Namen hinzufügt, wenn Sie Antworten und Weiterleitungen bearbeiten
So verhindern Sie, dass Outlook 2019, 2016, 2013 und 2010 Änderungen markiert, die Sie beim Weiterleiten an der ursprünglichen Nachricht vornehmen:
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Gehe zu Datei und wähle Optionen.
- Im Dialogfeld Outlook-Optionen wählen Sie Mail.
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Deaktivieren Sie im Abschnitt Antworten und Weiterleitungen das Kontrollkästchen Kommentare mit einleiten.
- Auswahl OK.
Verhindern, dass Outlook 2007 Änderungen markiert
So verhindern Sie, dass Outlook 2007 Änderungen markiert, die Sie an Antworten und weitergeleiteten E-Mails vornehmen:
- Auswahl Extras > Optionen.
- Gehen Sie zur Registerkarte Einstellungen.
- Klicken Sie im Abschnitt E-Mail auf E-Mail-Optionen.
- Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Meine Kommentare markieren mit.
- Klick OK.
- Erneut auf OK klicken.
Gute Anwendungen für vorangestellte Kommentare
Es ist üblich, dass Leute auf lange Nachrichten mit Kommentaren im Origin altext antworten, oft anders hervorgehoben oder anders gefärbt, ohne sich selbst zu nennen. Es ist jedoch sinnvoll, ein formelles Vorwort beizubeh alten, wenn viele Personen das Material bearbeiten, oder aus rechtlichen oder Compliance-Gründen, wenn ein Standard-Haftungsausschluss erscheinen muss.
Du musst deinen Namen nicht verwenden, um einen Kommentar voranzustellen; Ändern Sie in den Outlook-Einstellungen den Text in einen beliebigen Text, einschließlich einer gesetzlichen Erklärung.